Masterarbeit

Suche


 

Interessenten für eine Masterarbeit am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen sollten schwerpunktmäßig die Vertiefungs-/Ergänzungsbereiche zu Rechnungswesen und Prüfungswesen belegt haben. Ferner sollte ein Hauptseminar (Seminararbeit und Präsentation) oder eine anrechenbare Ersatzveranstaltung am Lehrstuhl absolviert worden sein.

Bitte beachten Sie bei konkreten Anfragen zu Masterarbeiten die jeweiligen Forschungsschwerpunkte des entsprechenden Mitarbeiters. Die Forschungsschwerpunkte finden Sie auf den jeweiligen Mitarbeiterseiten unter >>> Lehrstuhlteam >>> Wissenschaftliche Mitarbeiter. Eigene Themenvorschläge sind hierbei erwünscht. Gleichzeitige Anfragen an verschiedene Mitarbeiter können nicht berücksichtigt werden.

Das Thema der Arbeit wird in einer einführenden Besprechung mit dem jeweiligen Lehrstuhlmitarbeiter konkretisiert. Darauf aufbauend ist eine Gliederung zu verfassen, die wiederum mit dem zuständigen Lehrstuhlmitarbeiter abzustimmen ist.

Danach erfolgt die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt durch den Masteranwärter, womit die sechs Monate dauernde Bearbeitungszeit beginnt. Die Ausarbeitung der Arbeit erfolgt dann eigenständig durch den Masteranwärter. Wenn Fragen oder Probleme auftreten, sollte sich der Studierende aber in jedem Fall mit dem Betreuer besprechen.

Ggf. nimmt ein Masteranwärter am lehrstuhlinternen Forschungsseminar teil, wo er gegen Ende der Bearbeitungszeit die Gelegenheit erhält, Aufbau und Inhalte seiner Arbeit zu präsentieren.

Zum festgelegten Abgabetermin sind beim Prüfungsamt zwei Exemplare der fertigen Arbeit einzureichen. Die Begutachtung der Arbeit erfolgt so schnell wie möglich; der Lehrstuhl strebt an, die Benotung der Arbeit nach maximal acht Wochen bekannt zu geben.

Die formalen Anforderungen an Masterarbeiten entnehmen Sie bitte der Datei Hinweise zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen.

Die Masterarbeit kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst werden. Eine genaue Abstimmung hat individuell mit dem jeweiligen Betreuer zu erfolgen.